Weiterbilden = Weiterfahren
Wen betrifft die Weiterbildungspflicht?
Die Weiterbildungspflicht betrifft alle Kraftfahrer, die gewerblich einen LKW lenken und ihre Fahrerlaubnisklasse C1 bis CE vor dem 10.09.2009 erworben haben.
Die Weiterbildung funktioniert wie folgt:
- 35 Stunden zu je 60 Minuten müssen nachgewiesen werden. Üblich ist die Aufteilung der Schulungen in 5 Module zu je 7 Stunden, z. B. pro Jahr ein Modul.
- Diese Schulung muss zukünftig alle 5 Jahre wiederholt werden.
- Die erste Weiterbildung ist bis spätestens 10.09.2014 zu absolvieren. Ein früherer oder späterer Abschluss ist erlaubt, wenn der Zeitpunkt mit dem Ablauf des Führerscheins übereinstimmt, dann spätestens bis 10.09.2016.
FS-Erwerb Kl. C | 1. Weiterbilddung bis: |
---|---|
2009 | 10.09.2014 |
2010 | 10.09.2015 |
2011 | 10.09.2016 |
Weiterbildungsmodule gem. § 5 BKrFQG:
- Modul: Ladungssicherung
- Modul: Vorschriften für den Güterverkehr
- Modul: Der Fahrer als Imageträger, Dienstleister
- Modul: Arbeitssicherheit und Notfallmanagement
- Modul: Energiesparende Fahrweise
Die Vorteile Ihrer Ausbildung bei uns:
- Jahrzehnte lange Erfahrungen im Transportgeschäft garantieren eine praxisnahe Ausbildung.
- Modernste Nutzfahrzeuge und Equipment aus eigenem Fuhrpark für die notwendigen Praxis-stunden im Bereich „Ladungssicherung“ und „Energiesparende Fahrweise“.
- Großvisualisierung der Lehrinhalte durch Beamer, Flipchart, Varioboard sowie Übersichtsgrafiken und Anschauungs-materialien.
- Modernste Lehrmaterialien der Firma Degener stehen zu Ihrer Verfügung und sind in der Schulungsgebühr enthalten.
- Für Unternehmen die einen eigenen Schulungsraum besitzen, können wir ebenfalls eine Schulung vor Ort realisieren.
Sheva Internationale Spedition © Copyright 2019.